Cap Français, 4 Frimaire, Jahr X
(25. November 1801)
Müßiggang ist die Quelle aller Unruhen, und wenn er auch nur einem Einzelnen zugestanden wird, werde ich die Militärkommandeure dafür verantwortlich machen, denn ich bin überzeugt, dass diejenigen, die Faulenzer und Vagabunden dulden, heimliche Feinde der Regierung sind.
Jeder Befehlshaber, der während der jüngsten Verschwörung von den bevorstehenden Unruhen wusste und Plünderungen und Morde duldete oder, obwohl er den Aufstand verhindern oder verhindern konnte, zuließ, dass das Gesetz, das Leben, Eigentum und Asyl jedes Bürgers heilig und unverletzlich erklärt, gebrochen wurde, wird vor ein Sondergericht gestellt und gemäß dem Gesetz vom 10. August 1801 bestraft.
Jeder Kreole, ob Mann oder Frau, der wegen Äußerungen verurteilt wird, die geeignet sind, die öffentliche Ruhe zu stören, der aber nicht des Todes würdig ist, soll für sechs Monate mit einer Kette an einem Fuß zur Feldarbeit geschickt werden.
In allen Gemeinden der Kolonie, in denen eine Gemeindeverwaltung besteht, müssen alle dort lebenden Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Status oder Stand, einen Sicherheitsausweis erhalten.
Jeder Hausangestellte, der bei seinem Ausscheiden aus dem Haus, in dem er gedient hat, nicht für würdig befunden wurde, ein Führungszeugnis zu erhalten, wird für unfähig erklärt, einen Sicherheitsausweis zu erhalten.
Zwei Wochen nach der Veröffentlichung des vorliegenden Gesetzes wird jede Person, die ohne Sicherheitskarte angetroffen wird, ins Feld geschickt, wenn es sich um einen Kreolen handelt, und wenn es sich um Ausländer handelt, wird sie ohne jegliche Form eines Gerichtsverfahrens aus der Kolonie deportiert, wenn sie nicht den Dienst in den Linientruppen vorzieht.
Alle Generäle, Militärkommandanten und alle zivilen Behörden aller Abteilungen sind dazu angehalten, unter ihrer persönlichen Verantwortung und bei Androhung von Ungehorsam mit aller Härte für die vollständige und lückenlose Umsetzung aller dieser Anordnungen zu sorgen.
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