Im Oktober 1793 beschloss der Nationalkonvent eine neue Zeitrechnung. Ausgangsdatum war der erste Tag der Republik: der 22. September 1792, von nun an der 1. Vendémiaire des Jahres I. Die öffentliche Verwaltung hatte den Kalender streng zu befolgen. In der Bevölkerung stieß das neue Zeitsystem aber kaum auf Gegenliebe. Insbesondere die Abschaffung der 7-Tage-Woche durch die Dekade war unbeliebt: Nur noch jeder zehnte Tag war jetzt Ruhetag. So hatte der Kalender nicht lange Bestand und wurde vom späteren Kaiser Napoleon wieder abgeschafft. Viele Ereignisse der Revolution werden aber noch heute mit dem Republikanischen Kalender in Verbindung gebracht. So spricht man vom 9. Thermidor, wenn vom Sturz Robespierres am 27. Juli 1794 die Rede ist, oder vom 18. Brumaire, wenn der Staatsstreich Napoleons vom 9. November 1799 gemeint ist. JK
1793 - 1805
5. Oktober 1793 · Der Konvent beschließt auf Vorschlag von Gilbert Romme ein neues Kalendersystem.
24. November 1793 · Endgültige Einführung des Republikanischen Kalenders mit den von Fabre d'Églantine entworfenen Tages- und Monatsnamen.
7. April 1795 · Die gleichzeitig mit dem neuen Kalendersystem eingeführte Regelung zur Dezimalzeit (10-Stunden-Tag) wird ausgesetzt.
1798 · Mit einer Reihe von Verordnungen und Gesetzen setzt das Direktorium die Anwendung des Republikanischen Kalenders im behördlichen und privaten Bereich durch.
26. Juli 1800 · Das Konsulat bestätigt den Republikanischen Kalender als verbindlich für die Behörden, im privaten Bereich seien die Bürger jedoch frei.
18. April 1802 · Wiedereinführung der 7-Tage-Woche.
9. September 1805 · Der Senat beschließt die Abschaffung des Republikanischen Kalenders.
31. Dezember 1805 · Letzter Geltungstag des Republikanischen Kalenders.
Zitate
Zur Abschaffung des Sonntags. Rommes Antwort auf die Frage, wozu der neue Kalender diene, Oktober 1793
Dieser Katalog von Namen war weder nützlich noch logisch, er war ein Verzeichnis der Lüge, des Betrugs, der Scharlatanerie. Fabre d'Eglantine zur Begründung der Abschaffung des alten Kalendersystems, Oktober 1793
Es ist verboten, irgendein anderes Datum als das des Kalenders der Republik zu verwenden oder darauf hinzuweisen, unter Strafe, die gegen den Autor, Drucker oder öffentlichen Beamten verhängt wird. Art. IV des Gesetzes vom 23. Fructidor VI (30. August 1798)
Le Moniteur
Le 16 du premier mois L'an IIe de la République Française (7. Oktober 1793)