Verfassung von 1791

vom 3. September 1791 (aus dem Abschnitt über den König)

Art. 1. Das Königtum ist unteilbar und dem regierenden Hause in der männlichen Linie nach dem Prinzip der Erstgeburt erblich übertragen, unter dem dauernden Ausschluss der Frauen und ihrer Nachkommenschaft.

Art. 2. Die Person des Königs ist unverletzlich und heilig. Sein einziger Titel ist: König der Franzosen.

Art. 3. Es gibt in Frankreich keine Autorität, die über dem Gesetz steht; der König regiert nur durch das Gesetz und kann nur in seinem Namen Gehorsam fordern.

Art. 4. Der König soll bei seiner Thronbesteigung [...] den Eid leisten, "der Nation und dem Gesetz treu zu sein, alle ihm übertragene Macht zur Erhaltung der durch die verfassungsgebende Nationalversammlung in den Jahren 1789, 1790 und 1791 beschlossenen Verfassung einzusetzen und die Gesetze in Anwendung zu bringen".

Hintergrund: Diese parlamentarisch-monarchistische Verfassung war das abschließende Werk der 1789 konstituierten Nationalversammlung. Sie hatte nur ein Jahr Bestand. Am 22. September 1792 wurde sie durch die Republikgründung faktisch aufgehoben.

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