Beschluss der Nationalversammlung ("Ballhausschwur") vom 20. Juni 1789

Die Nationalversammlung beschließt in Anbetracht, zusammengerufen worden zu sein, um die Verfassung des Königreichs festzulegen, die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung zu bewerkstelligen und die wahren Grundsätze der Monarchie zu behaupten;

dass nichts sie hindern kann, ihre Beratungen fortzusetzen, an welchem Ort man immer sie zu tagen zwingt, und dass schließlich überall dort, wo ihre Mitglieder versammelt sind, die Nationalversammlung ist.

Alle Mitglieder dieser Versammlung leisten sogleich einen feierlichen Eid, sich niemals zu trennen und sich überall, wo die Umstände es gebieten, zu versammeln, so lange, bis die Verfassung des Königreiches ausgearbeitet ist und auf festen Grundlagen ruht; alle Mitglieder, doch jeder für sich, bestätigen nach dem Ablegen besagten Eides diese unumstößliche Entschließung durch ihre Unterschrift.

Hintergrund: Der Ballhausschwur gilt als Auftakt der Französischen Revolution. Die Vertreter des Dritten Standes der Generalstände erklärten sich damit zur Nationalversammlung, also einer Volksvertretung - ein Affront gegen die bestehende absolutistische Ordnung. Wenig später erkannte der König die Nationalversammlung an.

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